Fördermittel RU

 

1. Zur Förderung eines qualifizierten Religionsunterrichtes werden bis auf weiteres den Religionslehrerinnen und Religionslehrer i.K., den Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten, die haupt- oder nebenberuflich wenigstens 10 Wochenstunden Religionsunterricht erteilen, fachbezogene Bücher und Medien, nicht aber Zeitschriften, durch die Arbeitsstelle für Religionspädagogik in Mainz zur Verfügung gestellt.

Je Haushaltsjahr stehen € 10.000,00 zur Verfügung.

 

2. Die Bücher und Medien werden von der Religionspädagogischen Arbeitsstelle zentral gekauft und stehen in deren Eigentum. Sie werden ohne Portokosten entweder in der Zentrale Mainz oder in den regionalen Arbeitsstellen in Form einer Leihgabe zum Abholen bereit gelegt. Es können keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.

 

3. Der Wert der Leihgabe beträgt:

 

für Anfänger in den ersten zwei Jahren                        100,00 €          pro Jahr

für Schulformwechsler                                                 75,00 €          einmalig

für Wiedereinsteiger nach frühestens 5 Jahren                75,00 €          einmalig

für alle anderen                                                          50,00 €           pro Jahr.

 

4. Die Bücher und Medien sollen bei der Zentrale in Mainz mit dem von der

Arbeitsstelle für Religionspädagogik erstellten Formular schriftlich, per Fax oder Brief bestellt werden.

 

5. Die Anträge müssen spätestens bis zum 01. November eines Kalenderjahres eingehen. Es wird nicht mit einem eigenen Schreiben daran erinnert.